Unsere Masken-Empfehlungen für Sie

Bei den Masken, die aktuell im Infektionsschutz eingesetzt werden, unterscheidet man prinzipiell zwischen drei Maskentypen:

  • Es gibt Mund-Nasen-Bedeckungen, die z.B. auch Alltagsmaske, Behelfs-Mund-Nasen-Maske; Community-Maske genannt werden.
  • Die aus dem medizinischen Alltag bekannten medizinischen Gesichtsmasken, umgangssprachlich zum Beispiel auch OP-Masken, Mund-Nasenschutz, Mundschutz genannt. Hierbei handelt es sich um „Medizinprodukte“.
  • Und die bislang vorwiegend dem Bereich Handwerk bekannten partikelfiltrierenden Halbmasken, die umgangssprachlich auch Atemschutzmasken, FFP-Masken genannt werden. Der Name FFP ist eine Abkürzung, die sich aus dem englischen Namen der Masken „Filtering Face Piece“ ergibt. Diese Masken gehören zu der Produkt-Kategorie „Persönliche Schutzausrüstung“ (PSA). 

Diese Maskentypen bieten aufgrund ihrer jeweiligen Eigenschaften unterschiedlich hohen Schutz gegen eine Übertragung des SARS-CoV-2 Virus. Bund und Länder weisen in ihrem Beschluss vom 19.01.2021 entsprechend darauf hin, dass OP-Masken wie auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 eine höhere medizinische Schutzwirkung haben, als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Schutzwirkung unterliegen.

Die zur persönlichen Schutzausrüstung gehörenden FFP2- und FFP3-Masken sowie in Deutschland verkehrsfähige Masken nach den im Hinblick auf den SARS-CoV-2 Infektionsschutz vergleichbaren Standards KN95/N95 werden auf Basis der für sie geltenden Normen auch auf ihre Filterleistung für Aerosole getestet. Ihre Schutzwirkung gegenüber dem SARS-CoV-2 Virus wird auf Grund ihrer nachgewiesenen höheren Filtrationsleistung und wegen ihres besseren Dichtsitzes sogar als höher eingestuft, als die von OP-Masken.

Partikelfiltrierende Halbmasken (FFP-Masken)

Partikelfiltrierende Halbmasken (sog. „FFP-Masken“, Englisch für: „Filtering Face Piece“) sind Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Rahmen des Arbeitsschutzes. Sie sind ursprünglich als sogenannte „Staubschutzmaske“ aus dem Bereich des Handwerks bekannt. Sie sind weiß, oft kuppelförmig oder faltbar („Kaffeefilterform“) und schützen den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Korrekt sitzende FFP-Masken liegen dicht an und bieten Fremd- und Eigenschutz.

Filtrierende Halbmasken (FFP2 und FFP3)

FFP-Masken dienen als Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung vor allem dem Schutz des Maskenträgers vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen. Die Masken sind vom Hersteller als Einwegprodukte vorgesehen. Sie sollten regelmäßig gewechselt und nach Verwendung entsorgt werden. Sie müssen dicht am Gesicht sitzen, um ihre Filterleistung entfalten zu können.

Das Design der FFP-Masken ist unterschiedlich. Es gibt Masken ohne Ausatemventil und Masken mit Ausatemventil. Masken ohne Ausatemventil filtern sowohl die eingeatmete Luft als auch die Ausatemluft über die Maskenfläche und bieten daher sowohl einen Eigenschutz als auch einen Fremdschutz. Bei Masken mit Ventil ist der Fremdschutz wesentlich weniger ausgeprägt. Ausgeatmete Aerosole werden nicht durch das Filtermaterial abgefangen, sondern lediglich in gewissem Umfang durch das Ventil gebremst und verwirbelt.

Wie auch Medizinische Gesichtsmasken müssen FFP-Masken klare Anforderungen von Gesetzen und technischen Normen einhalten. Dabei wird insbesondere die Filterleistung des Maskenmaterials anhand der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 mit Aerosolen getestet. FFP2-Masken müssen mindestens 94 % und FFP3-Masken mindestens 99 % der Testaerosole filtern. Sie bieten daher nachweislich einen wirksamen Schutz auch gegen Aerosole. Die Prüfnorm ist, gemeinsam mit dem CE-Kennzeichen und der vierstelligen Kennnummer der Benannten Stelle, auf der Oberfläche der FFP-Maske aufgedruckt.

Das CE-Kennzeichen zeigt an, dass die FFP-Masken ein erfolgreiches Nachweisverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) durchlaufen haben. Wie auch bei Medizinprodukten belegen Hersteller damit, dass ihre Produkte allen Anforderungen der gültigen Gesetze und Normen entsprechen. Erst dann dürfen die Masken rechtmäßig in Europa vertrieben werden. Das Konformitätsbewertungsverfahren schließt eine sogenannte „Baumusterprüfung“ nach PSA-Verordnung (EU) 2016/425 ein. Diese Prüfung wird durch Benannte Stellen (z.B. TÜV, DEKRA) durchgeführt. Im Anschluss darf der Hersteller seine Masken mit einem CE-Kennzeichen bedrucken und legal vertreiben. Das CE-Kennzeichen trägt die vierstellige Nummer der beteiligten Benannten Stelle. Die Vorgaben der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 müssen erfüllt sein.

Weitere Informationen zum rechtmäßigen Inverkehrbringen von Produkten der persönlichen Schutzausrüstung in Deutschland sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist, wie das BfArM eine Bundesoberbehörde. Anders als das BfArM untersteht sie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) während das BfArM dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellt ist. Die BAuA beschäftigt sich mit Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Dazu gehören insbesondere Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung, wie z.B. FFP-Masken.